Noch immer wird mit Akten gearbeitet. Bei einer kompletten Digitalisierung der Verfahren kann leichter "Akteneinsicht" mittels eines Datensatzes gewährt werden.
Auch die Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss in irgendeiner Weise dokumentiert werden. Es nützt nichts, wenn Gerichte die vorhandenen Daten der Personen mitteilen und gleichzeitig Daten an eine andere Stelle (z. B. Staatsoberkasse, Finanzamt, usw.) weitergibt, damit diese dort ebenfalls verarbeitet werden.
Davon haben viele keine Kenntnis.
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