Soweit noch nicht gegeben sollte das Recht auf digitale Teilhabe in Gesetze, Rechtsverordnungen und in andere passende Normen integriert werden. Dieses Recht auf digitale Teilhabe würde man idealerweise nicht nur auf die Bürger:innen beziehen, sondern auch auf Wirtschaftsunternehmen und auf private Organisationen (Vereine etc.). Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Normen stets das Recht auf digitale Teilhabe berücksichtigt werden würde.
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