Bei den Grundbuchämtern können Grundschulden und Hypotheken als Buchrechte und als verbrieft eingetragen werden. "Verbrieft" bedeutet, dass tatsächlich eine Urkunde ausgestellt wird. Einfacher wäre es, wenn nur noch Buchrechte möglich wären. Das würde den Weg zu digitaleren Grundbuchämtern ebnen und wäre für die Gläubiger letztlich auch günstiger.
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