Wenn es im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung (Senat) und im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung jeweils eine/n Beauftragte/n für Digitale Transformation gäbe (und dies flächendeckend an jeder Bayerischen Hochschule), dann hätte dies sicherlich eine beschleunigende Wirkung für das Thema.
Ein weiterer Vorteil bestünde darin, dass man in dieser Sache künftig an jeder Hochschule ganz konkrete Ansprechpartner:innen hätte sowie Multiplikator:innen.
Eine Vernetzung würde deutlich erleichtert, v.a. auch über die Fachbereiche hinweg.
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