Um eine einheitliche Dateninfrastruktur zu etablieren und hohe Datenqualität zu gewährleisten, sind die Erschließung und Vernetzung der bisher in einzelnen Silos abgelegten Datenbestände der bayerischen Verwaltung und des gesamten öffentlichen Sektors unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben unabdingbar. Datenbestände werden nicht länger als statische Installationen betrachtet, sondern als Teil einer übergeordneten, immateriellen Infrastruktur, welche die Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen und die Gewinnung relevanter Erkenntnisse, z. B. für eine strategische Vorausschau (Strategic Foresight), ermöglicht. Die Infrastruktur muss den Zugang zu den Daten über Onlinedatenkataloge, Download-Services, Schnittstellen etc. so offen und einfach wie möglich gestalten und nur dort Schranken errichten, wo rechtliche Auflagen es verlangen. Ansätze aus Best Practice-Beispielen wie Dänemark („Good Basic Data for everyone“), oder Großbritannien („National Information Infrastructure“) werden wir evaluieren und ggf. adaptieren. Soweit erforderlich, werden wir rechtliche Grundlagen schaffen und insbesondere den Bereich der Datensicherheit besonders berücksichtigen.
(Voraussichtlicher) Projektbeginn
2024
(Voraussichtliches) Projektende
2026
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