In enger Abstimmung mit den bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörden geben wir uns eine innovative Datenstrategie.
Zur Umsetzung der Datenstrategie schaffen wir mit einem Bayerischen Datengesetz (vgl. Art. 14 Abs. 3 Bayerisches Digitalgesetz) unter Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Daten durch Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Dabei nutzen wir die Erfahrungen aus den bayerischen Gesetzen über Umweltinformationen und Geodateninfrastruktur
(Voraussichtlicher) Projektbeginn
2023
(Voraussichtliches) Projektende
2024
Thema
Handlungsfelder
Ziele
Umsetzungsstand
Federführendes Ressort
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