Handlungsfeld Staat: Smarte Regulierung

Wo stehen wir?

Mit dem Bayerischen Digitalgesetz hat die Bayerische Staatsregierung 2021 das bundes- und EU-weit erste Gesetz vorgelegt, das die Digitalisierung rechtlich als zusammenhängenden Sachbereich regelt. Darin sind die zielgerichteten, entwicklungsoffen gestalteten rechtlichen Leitplanken für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft, Staat und Verwaltung im Freistaat Bayern normiert. Es beinhaltet ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau durch ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht. Die Förderung digitaler Technologien wird explizit als staatliche Aufgabe definiert. 

Best-Practice-Beispiel:
Bayern hat als erstes Bundesland bereits 2015 ein umfangreiches Normenscreening durchgeführt, das zur Streichung von 40 Formvorschriften führte.

Bearbeitungshinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Auszug aus dem Entwurf des künftigen Digitalplan Bayern 2030 handelt. Die dargestellten Inhalte sind nicht abschließend. Sie dienen aber dazu, ein frühes Feedback der Teilnehmenden auf die weitere Ausarbeitung zu erhalten.
Anmerkungen