Okay, verstehe. Die Förderung digitaler Technologien ist als Aufgabe definiert. Aber: wo stehen wir? Der Text gibt das nicht her.
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Wo stehen wir?
Mit dem Bayerischen Digitalgesetz hat die Bayerische Staatsregierung 2021 das bundes- und EU-weit erste Gesetz vorgelegt, das die Digitalisierung rechtlich als zusammenhängenden Sachbereich regelt. Darin sind die zielgerichteten, entwicklungsoffen gestalteten rechtlichen Leitplanken für den digitalen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft, Staat und Verwaltung im Freistaat Bayern normiert. Es beinhaltet ein umfassendes Programm zur Verwaltungsmodernisierung und zum Bürokratieabbau durch ein effizientes und innovationsoffenes digitales Verwaltungsrecht. Die Förderung digitaler Technologien wird explizit als staatliche Aufgabe definiert.
Best-Practice-Beispiel:
Bayern hat als erstes Bundesland bereits 2015 ein umfangreiches Normenscreening durchgeführt, das zur Streichung von 40 Formvorschriften führte.